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   BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1220/88   

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https://dejure.org/1997,3840
BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1220/88 (https://dejure.org/1997,3840)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.1997 - 1 BvR 1220/88 (https://dejure.org/1997,3840)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 1 BvR 1220/88 (https://dejure.org/1997,3840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 92
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3
    Sonderausgabenhöchstbetrag; Vorsorgeaufwendungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1220/88
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, aufgrund eines undifferenzierten Hinweises auf vom Beschwerdeführer gefertigte Schriften, die allgemeine Ausführungen, Gedichte und Zeichnungen enthalten, sowie frühere Schriftsätze den Vortrag auf verfassungsrechtlich relevante Lebenssachverhalte hin zu untersuchen (BVerfGE 80, 257 [263]; 83, 216 [228]).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1220/88
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, aufgrund eines undifferenzierten Hinweises auf vom Beschwerdeführer gefertigte Schriften, die allgemeine Ausführungen, Gedichte und Zeichnungen enthalten, sowie frühere Schriftsätze den Vortrag auf verfassungsrechtlich relevante Lebenssachverhalte hin zu untersuchen (BVerfGE 80, 257 [263]; 83, 216 [228]).
  • BFH, 25.08.1993 - X B 32/93

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der

    Zur Begründung verwies er auf die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1220/88.

    Vor dem BVerfG sind zahlreiche Verfassungsbeschwerden anhängig, die sich gegen die beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen richten (1 BvR 1220/88, 1523/88, 1300/89; 2 BvR 496/90, 661/90, 40/91, 41/91, 640/91, 1480/91).

  • BFH, 04.09.2000 - III B 41/00

    Beschwerdeeinlegung durch Computerfax; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Die vom Kläger als vorgreiflich erachteten Verfahren vor dem BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen wurden vom BVerfG durch Beschlüsse vom 27. Februar 1997 1 BvR 1220/88 (Steuer-Eildienst 1997, 250) und vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1997, 937) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2438/99

    Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit u. a.

    Das Gericht hält die Vorschrift über den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG ) in Übereinstimmung mit dem Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1984 (1 BvR 1472/84 HFR 1985, 337), vom 16. Januar 1991 (2 BvR 1400/99), vom 2. November 1995 (2 BvR 496/90, 2 BvR 661/90, 2 BvR 640/91 und 2 BvR 1480/91), vom 27. Februar 1997 ( 1 BvR 1220/88) und vom 20. August 1997 ( 1 BvR 1300/89 und 1 BvR 1523/88 auch für das Streitjahr 1988 für verfassungsgemäß. Mit der Unterscheidung von Vorwegabzug, Grundhöchstbetrag und hälftigem Höchstbetrag versucht das Gesetz, die verschiedenen Vorsorgesysteme mit unterschiedlichen Vorsorgeentlastungen von dritter Seite für Selbständige, Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und andere Personen in eine Entsprechung zueinander zu bringen. Die vorgenannten Entscheidungen (1 BvR 1300/89 und 1523/88) verweisen ausdrücklich auf den vom Gesetzgeber noch zu treffenden Regelungsbereich zur Neuordnung der Besteuerung von Alterseinkünften.
  • BFH, 04.01.2001 - III B 21/00

    Beschwerde - Begründung - Rechtseinheitlichkeit - Verfahrensdauer -

    Abgesehen davon hat der Kläger die Dauer des Verfahrens selbst veranlasst, als er im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1220/88 die Aussetzung des Verfahrens beantragt hat.
  • FG Hessen, 24.11.2005 - 1 K 3274/05

    Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Rechtsstreite -

    Zur Beschränkung des Sonderausgabenabzugs hat das BVerfG mit Beschlüssen vom 11.08.1997 drei zu dieser Frage anhängig gewesene Verfassungsbeschwerden (1 BvR 1220/88; 1 BvR 1300/89; 1 BvR 1523/88) nicht zur Entscheidung angenommen, da die geltenden Vorschriften den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2442/99

    Aufwendungen für den Bezug einer Tageszeitung

    Der Senat hält die Vorschrift über den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG ) in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1984 (1 BvR 1472/84 HFR 1985, 337), vom 16. Januar 1991 (2 BvR 1400/99), vom 2. November 1995 (2 BvR 496/90, 2 BvR 661/90, 2 BvR 640/91 und 2 BvR 1480/91), vom 27. Februar 1997 ( 1 BvR 1220/88) und vom 20. August 1997) ( 1 BvR 1300/89 und 1 BvR 1523/88) auch für das Streitjahr 1988 für verfassungsgemäß.
  • BFH, 07.08.1996 - X R 147/94

    Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens

    Mit der Klage haben die Kläger u. a. beantragt, höhere Kinderfreibeträge und weitere Versicherungsbeiträge in Höhe von 6.187,00 DM (13.260,00 DM ./. 7.073,00 DM) als Sonderausgaben zu berücksichtigen und das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1220/88 ruhen zu lassen.
  • BFH, 04.04.1997 - X R 144/94

    Begründungsvoraussetzungen und Frist einer Revision

    das Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die unter den Aktenzeichen 1 BvR 1220/88 und 1 BvR 66/90 anhängigen Verfassungsbeschwerden auszusetzen.
  • BFH, 14.03.1994 - X B 50/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Mit Telebrief vom 7. Dezember 1992 hat der Kläger "ergänzend zu den bereits gestellten Aussetzungsanträgen nach § 74 FGO" sinngemäß mitgeteilt, er werde die Klage im Falle eines negativen Ausgangs der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1220/88 zurücknehmen bzw. einschränken.
  • BFH, 07.09.1993 - X B 14/93

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen über die Aussetzung des

    Zur Begründung verwies sie auf die Verfahren beim BVerfG 1 BvL 20/84, 1 BvL 72/86, 2 BvR 1282/80, 2 BvR 1282/84, 2 BvR 1282/85, 2 BvR 1282/89 und 1 BvR 1220/88.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.12.1994 - 1 K 2443/94

    Unzulässigkeit einer Klage wegen nicht ausreichender Bezeichnung des

  • BFH, 23.11.1994 - X R 159/93

    Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahren

  • FG München, 12.12.2002 - 15 K 4395/00

    Kein Anspruch des Einspruchsführers gegen das Finanzamt auf Ruhen seines

  • FG Hessen, 13.12.2001 - 1 K 3268/01

    Beschränkte Abzugsfähigkeit; Vorsorgeaufwendung; Ehegatte; Verfassungsmäßigkeit;

  • FG Hessen, 13.12.2001 - 1 K 3267/01

    Beschränkte Abzugsfähigkeit; Vorsorgeaufwendung; Ehegatte; Verfassungsmäßigkeit;

  • BFH, 10.11.1993 - X B 41/93

    Voraussetzungen der Verfahrensaussetzung wegen Anhängigkeit eines Verfahrens über

  • BFH, 18.02.1994 - VI B 18/93
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2441/99

    Prozeßverschleppungsabsicht

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